4 O 191/09•Landgericht Dortmund, 2010-12-22, 4 O 191/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 191/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-22
Aktenzeichen: 4 O 191/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2010:1222.4O191.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 829, 611, 280
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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