Landgericht Dortmund, 2011-01-04, 19 O 38/10

19 O 38/10Kantonsgericht04.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 19 O 38/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-01-04

Aktenzeichen: 19 O 38/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0104.19O38.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: V. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.564,59 € (in Worten: fünfundzwanzigtausendfünfhundertvierundsechzig 59/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2009, sowie 1.005,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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