Landgericht Dortmund, 2011-01-20, 1 S 270/10

1 S 270/10Kantonsgericht20.01.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 270/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-01-20

Aktenzeichen: 1 S 270/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0120.1S270.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

  2. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 24.08.2010 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.

  3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.063,46 € festgesetzt.

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