13 O (Kart) 27/08•Landgericht Dortmund, 2011-02-03, 13 O (Kart) 27/08
Landgericht Dortmund, 2011-02-03, 13 O (Kart) 27/08
13 O (Kart) 27/08Kantonsgericht03.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 13 O (Kart) 27/08 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-03
Aktenzeichen: 13 O (Kart) 27/08
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0203.13O.KART27.08.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: II. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Widerbeklagte wird verurteilt, dem Widerkläger Auskunft in Form einer geordneten Aufstellung zu erteilen, über die in der Zeit vom 02.05.2000 bis 07.11.2004 in der Filiale der Widerbeklagten im L-Haus in C erzielten Umsätze aus Warenverkäufen und aus Werk- sowie Dienstleistungen.
Die Kostenentscheidung verbleibt dem Endurteil.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 33.750,00 €.
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