Landgericht Dortmund, 2011-02-10, 9 T 628/10

9 T 628/10Kantonsgericht10.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 9 T 628/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-02-10

Aktenzeichen: 9 T 628/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0210.9T628.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17.000,00 € festgesetzt.

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