1 T 105/10•Landgericht Dortmund, 2011-02-16, 1 T 105/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 T 105/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-16
Aktenzeichen: 1 T 105/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0216.1T105.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 14.06.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 03.06.2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 1.500,00 € festgesetzt.
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