Landgericht Dortmund, 2011-02-16, 5 O 126/09

5 O 126/09Kantonsgericht16.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 5 O 126/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-16

Aktenzeichen: 5 O 126/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0216.5O126.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 16.09.2009 wird aufrechterhalten.

Die Klage gegen die Beklagten zu 2.) und 3.) wird abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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