Landgericht Dortmund, 2011-02-23, 2 O 253/10

2 O 253/10Kantonsgericht23.02.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 253/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-23

Aktenzeichen: 2 O 253/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0223.2O253.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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