Landgericht Dortmund, 2011-03-04, 3 O 476/09

3 O 476/09Kantonsgericht04.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 476/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-04

Aktenzeichen: 3 O 476/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0304.3O476.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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