11 S 148/10•Landgericht Dortmund, 2011-03-10, 11 S 148/10
Landgericht Dortmund, 2011-03-10, 11 S 148/10
11 S 148/10Kantonsgericht10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 148/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 11 S 148/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0310.11S148.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 11.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund (512 C 74/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 4.551,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2008 sowie vorgerichtliche Kosten i.H.v. 452,99 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Klägerin 7% und tragen die Beklagten 93%; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.525,23 € festgesetzt.
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