4 O 90/09•Landgericht Dortmund, 2011-04-06, 4 O 90/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 4 O 90/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-06
Aktenzeichen: 4 O 90/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0406.4O90.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: BGB § 823
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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