Landgericht Dortmund, 2011-04-08, 3 O 546/09

3 O 546/09Kantonsgericht08.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 546/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-08

Aktenzeichen: 3 O 546/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0408.3O546.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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