Landgericht Dortmund, 2011-04-20, 2 O 272/10

2 O 272/10Kantonsgericht20.04.2011

Regest

In der Fahrzeugvollversicherung kann aus den AKB kein Anspruch auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers hergeleitet werden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 272/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: 2 O 272/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0420.2O272.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Leitsätze

In der Fahrzeugvollversicherung kann aus den AKB kein Anspruch auf Abgabe einer "Reparaturkostendeckungszusage" des Versicherers hergeleitet werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert in Höhe von 10.080,60 € dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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