Landgericht Dortmund, 2011-05-04, 21 O 302/10

21 O 302/10Kantonsgericht04.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 302/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-04

Aktenzeichen: 21 O 302/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0504.21O302.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 16.258,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 15.805,22 € seit dem 14.08.2010 und aus 453,15 € seit dem 18.09.2010 abzüglich am 30.08.2010 gezahlter 9.201,30 € und am 19.10.2010 gezahlter weiterer 1.223,60 € und vorgerichtliche Kosten von 807,80 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagten zu 69 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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