42 Ns 205/10•Landgericht Dortmund, 2011-05-12, 42 Ns 205/10
Landgericht Dortmund, 2011-05-12, 42 Ns 205/10
42 Ns 205/10Kantonsgericht12.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 42 Ns 205/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-12
Aktenzeichen: 42 Ns 205/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0512.42NS205.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 42. kleine Strafkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 21.09.2010 betreffend den Angeklagten S wird aufgehoben.
Unter Verwerfung der Berufung im Übrigen wird der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Betruges – unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus den Verurteilungen
• vom 02.12.2009 im Verfahren 9 Ls 32 Js 12096/09 – Urteil Amtsgerichts Villingen-Schwenningen -,
• vom 03.09.2009 im Verfahren 4 Ls 4851 Js 3671/09 des Amtsgerichts Korbach sowie
• vom 15.10.2009 im Verfahren 2 Ls 406 Js 104142/09 des Amtsgerichts Nördlingen und
unter Aufhebung und Auflösung des Gesamtstrafenbeschlusses des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 01.04.2010, 9 Ls 32 Js 12096/09,
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Jedoch wird die Berufungsgebühr um ¼ ermäßigt. Insoweit trägt die Landeskasse auch die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.
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