3 O 103/11•Landgericht Dortmund, 2011-06-21, 3 O 103/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 103/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: 3 O 103/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0621.3O103.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.232,82 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2010 sowie 5,-- € vorgerichtliche Mahnkosten und 24,-- € Auskunftskosten zu bezahlen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert von 7.232,82 €.
3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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