Landgericht Dortmund, 2011-06-21, 3 O 103/11

3 O 103/11Kantonsgericht21.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 103/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-21

Aktenzeichen: 3 O 103/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0621.3O103.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.232,82 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2010 sowie 5,-- € vorgerichtliche Mahnkosten und 24,-- € Auskunftskosten zu bezahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte nach einem Streitwert von 7.232,82 €.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.