9 T 715/09•Landgericht Dortmund, 2011-06-21, 9 T 715/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 715/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-21
Aktenzeichen: 9 T 715/09
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0621.9T715.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 06.08.2009 wird aufgehoben und die Erteilung des Zuschlags versagt.
Die Rechtsbeschwerde wird aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt für die Gerichtskosten und für die Vertretung des Beteiligten zu 7) 72.500,00 € und 145.000,00 € für die Vertretung des Beteiligten zu 1).
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