2 O 432/10•Landgericht Dortmund, 2011-06-22, 2 O 432/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 432/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-22
Aktenzeichen: 2 O 432/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0622.2O432.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden nach einem Streitwert
in Höhe von 38.025,00 € dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 %
des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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