Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 31 Qs 37/11

31 Qs 37/11Kantonsgericht28.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 31 Qs 37/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-28

Aktenzeichen: 31 Qs 37/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0628.31QS37.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. große Strafkammer -Jugendkammer-

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Angeklagten F wird Rechtsanwalt P, als Pflichtverteidiger bestellt .

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.