31 Qs 37/11•Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 31 Qs 37/11
Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 31 Qs 37/11
31 Qs 37/11Kantonsgericht28.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 31 Qs 37/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 31 Qs 37/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0628.31QS37.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. große Strafkammer -Jugendkammer-
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Dem Angeklagten F wird Rechtsanwalt P, als Pflichtverteidiger bestellt .
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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