9 T 323/10•Landgericht Dortmund, 2011-06-28, 9 T 323/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 323/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-28
Aktenzeichen: 9 T 323/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0628.9T323.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Normen: JVEG § 4, JVEG § 9 Abs. 1
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.04.2010 wird teilweise wie folgt abgeändert:
Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 14.08.2009 wird auf 1.232,30 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.