Landgericht Dortmund, 2011-07-05, 12 O 169/10

12 O 169/10Kantonsgericht05.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 12 O 169/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-05

Aktenzeichen: 12 O 169/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0705.12O169.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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