9 T 210/11•Landgericht Dortmund, 2011-07-08, 9 T 210/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 210/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-08
Aktenzeichen: 9 T 210/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0708.9T210.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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