9 T 46/11•Landgericht Dortmund, 2011-07-20, 9 T 46/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 9 T 46/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-20
Aktenzeichen: 9 T 46/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0720.9T46.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 03.08.2010, 512 C 78/08, wird teilweise wie folgt abgeändert:
Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 08.04.2010 wird auf 1.709,54 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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