Landgericht Dortmund, 2011-07-25, 1 S 321/10

1 S 321/10Kantonsgericht25.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 321/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-25

Aktenzeichen: 1 S 321/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0725.1S321.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer (9 C 258/10) vom 10.11.2010 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 300,00 EUR festgesetzt.

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