1 S 321/10•Landgericht Dortmund, 2011-07-25, 1 S 321/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 321/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-25
Aktenzeichen: 1 S 321/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0725.1S321.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer (9 C 258/10) vom 10.11.2010 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden den Klägern auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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