Landgericht Dortmund, 2011-08-04, 2 O 130/11

2 O 130/11Kantonsgericht04.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 130/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-04

Aktenzeichen: 2 O 130/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0804.2O130.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 6.425,27 € die Klägern.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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