Landgericht Dortmund, 2011-08-09, 24 O 508/11

24 O 508/11Kantonsgericht09.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 24 O 508/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-09

Aktenzeichen: 24 O 508/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0809.24O508.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilkammer

Tenor

Zugunsten des Antragstellers ist auf dem im Grundbuch von E Blatt ####0 bis Blatt ####1 verzeichneten Wohnungs- bzw. Teileigentum der Antragsgegnerin jeweils eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerksicherungshypothek (Gesamthypothek) wegen einer Forderung von 59.094,34 €, sowie wegen eines Kostenbetrages von 1.216,70 € einzutragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

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