24 O 508/11•Landgericht Dortmund, 2011-08-09, 24 O 508/11
Landgericht Dortmund, 2011-08-09, 24 O 508/11
24 O 508/11Kantonsgericht09.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 24 O 508/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-08-09
Aktenzeichen: 24 O 508/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0809.24O508.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Zugunsten des Antragstellers ist auf dem im Grundbuch von E Blatt ####0 bis Blatt ####1 verzeichneten Wohnungs- bzw. Teileigentum der Antragsgegnerin jeweils eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerksicherungshypothek (Gesamthypothek) wegen einer Forderung von 59.094,34 €, sowie wegen eines Kostenbetrages von 1.216,70 € einzutragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
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