Landgericht Dortmund, 2011-09-15, 18 O 33/10

18 O 33/10Kantonsgericht15.09.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 18 O 33/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-15

Aktenzeichen: 18 O 33/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:0915.18O33.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: IV. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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