Landgericht Dortmund, 2011-10-04, 4 O 132/11

4 O 132/11Kantonsgericht04.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 132/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-04

Aktenzeichen: 4 O 132/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1004.4O132.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.