21 O 322/10•Landgericht Dortmund, 2011-10-19, 21 O 322/10
Landgericht Dortmund, 2011-10-19, 21 O 322/10
21 O 322/10Kantonsgericht19.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 322/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-19
Aktenzeichen: 21 O 322/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1019.21O322.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Firma Taxi- und Mietwagenverleih X 3.510,50 € (i. W. dreitausendfünfhundertzehn 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.02.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 56 % und die Beklagten zu 44 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.
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