Landgericht Dortmund, 2011-11-14, 16 O 169/11 (Kart)

16 O 169/11 (Kart)Kantonsgericht14.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 16 O 169/11 (Kart) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-11-14

Aktenzeichen: 16 O 169/11 (Kart)

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1114.16O169.11KART.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: III. Kammer für Handelssachen

Tenor

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird auf Grund des dem Beschluss beigefüg-ten Antrages nebst Anlagen gemäß §§ 19, 20 GWB; §§ 935, 940, 944 ZPO und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:

  1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, gegenüber der Antragstellerin zu behaupten, dass zwischen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin keine vertragliche Regelung zur Versorgung intensivpflegerischer Patienten besteht.

  2. Der Antragsgegnerin wird untersagt, der Antragstellerin damit zu drohen, dass sich die Antragsgegnerin um einen anderen Pflegedienst bemüht, der zu günstigeren Konditionen die Versorgung ihrer Versicherten sicherstellen kann, wenn die Antrragstellerin die von der Antragsgegnerin vorgegebenen Stundensätze in Höhe von 25,00 € bzw. 26,00 € nicht akzeptiert (Drohung mit Umversorgung).

  3. Die Antragsgegnerin hat es bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu unterlassen, die Patienten der Antragstellerin, die bei der Antragsgegnerin versichert sind, an einen anderen kostengünstigeren Pflegedienst umzuversorgen.

Der Beklagten wird im Fall der Zuwiderhandlung angedroht:

• die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, die Anordnung von Ordnungshaft

oder

• die Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren.

Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 150.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.