Landgericht Dortmund, 2011-11-24, 21 O 54/10

21 O 54/10Kantonsgericht24.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 54/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-24

Aktenzeichen: 21 O 54/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1124.21O54.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner

  1. an den Kläger 1036,36 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2009 zu zahlen,

  2. den Kläger von vorgerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 144,52 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 60 % die Beklagten und zu 40 % der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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