21 O 54/10•Landgericht Dortmund, 2011-11-24, 21 O 54/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 54/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-24
Aktenzeichen: 21 O 54/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1124.21O54.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner
-
an den Kläger 1036,36 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2009 zu zahlen,
-
den Kläger von vorgerichtlichen Kosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 144,52 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 60 % die Beklagten und zu 40 % der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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