25 O 602/11•Landgericht Dortmund, 2011-12-16, 25 O 602/11
Landgericht Dortmund, 2011-12-16, 25 O 602/11
25 O 602/11Kantonsgericht16.12.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 25 O 602/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-12-16
Aktenzeichen: 25 O 602/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2011:1216.25O602.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt der
Verfügungskläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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