7 O 459/10•Landgericht Dortmund, 2012-01-12, 7 O 459/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 7 O 459/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-01-12
Aktenzeichen: 7 O 459/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0112.7O459.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Streitwert: 51.129,19 €
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