Landgericht Dortmund, 2012-02-09, 4 O 7/10

4 O 7/10Kantonsgericht09.02.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 4 O 7/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-09

Aktenzeichen: 4 O 7/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0209.4O7.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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