2 O 62/10•Landgericht Dortmund, 2012-03-14, 2 O 62/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 62/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-14
Aktenzeichen: 2 O 62/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0314.2O62.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.050,00 € (i.W.: viertausendfünfzig Euro) nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 97 % der Kläger und 3 % die Beklagte.
Das Urteil ist für den Kläger und die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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