1 S 271/10•Landgericht Dortmund, 2012-05-08, 1 S 271/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 271/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-08
Aktenzeichen: 1 S 271/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0508.1S271.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 25.08.2010 (Az.: 427 C 4857/09) wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Schuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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