8 O 238/11•Landgericht Dortmund, 2012-05-15, 8 O 238/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 8 O 238/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-15
Aktenzeichen: 8 O 238/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0515.8O238.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
I.
Bezüglich des Beweisbeschlusses vom 27.03.2012 stellt die Kammer vorsorglich Folgendes klar:
-
Unter Ziff. 1. ist mit „(Strom-)Netz“ jeweils der Netzbereich gemeint, in dem die Anlage des Klägers angeschlossen werden soll und zu dem nach dem Verständnis der Kammer die beiden Verknüpfungspunkte Ziff. 2.c) gehören.
-
Der Sachverständige wird im Zusammenhang der Beweisfrage Ziff. 1.a) die Ausführungen der Beklagten hierzu in deren Schriftsatz vom 08.05.2012, S. 2, 3. Absatz, zu berücksichtigen haben.
-
Die Beweisfragen Ziff. 2. a) und b) beziehen sich jeweils auf einen Anschluss an den Punkten unter Ziff. 1. c).
II.
Mit der Erstattung des Gutachtens soll der von der IHK zu E benannte Sachverständige
Dipl.-Ing. L
c/o L2 GmbH
C-Straße 7
C
beauftragt werden.
III.
Die Kammer weist darauf hin, dass sich (entgegen der Ansicht des Landgerichts Münster 2 O 634/09) aus der Entscheidung OLG Hamm 21 U 94/10 vom 03.05.2011 nicht herleiten lässt, bei sogenannten Kleinanlagen brauche die wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus nicht geprüft zu werden. Die Entscheidung des OLG betrifft allein die – hier nicht einschlägige - Frage, ob eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung auch dann anzustellen und zu berücksichtigen ist oder nicht, um den im Sinne § 5 Abs.1, S.1 und 2 EEG günstigsten von mehreren möglichen Verknüpfungspunkten mit der entsprechenden Anschluss- bzw. Ausbaupflicht des Netzbetreibers zu bestimmen, wenn sich alle Punkte in demselben Netz befinden. Von dieser Fragestellung unberührt bleibt jedoch auch nach der Entscheidung des OLG Hamm die Regelung § 9 Abs.3 EEG, wenn es – wie hier - darauf ankommt, ob dem Netzbetreiber die erforderliche Ertüchtigung seines Netzes überhaupt, also auch bei einer Einspeisung am nach § 5 Abs.1 EEG günstigsten Verknüpfungspunkt, wirtschaftlich zumutbar ist. Diese Frage war nicht Gegenstand der Entscheidung.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.