26 O 1/11 ThUG•Landgericht Dortmund, 2012-05-24, 26 O 1/11 ThUG
Landgericht Dortmund, 2012-05-24, 26 O 1/11 ThUG
26 O 1/11 ThUGKantonsgericht24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 26 O 1/11 ThUG — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-24
Aktenzeichen: 26 O 1/11 ThUG
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0524.26O1.11THUG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag auf Unterbringung des Betroffenen nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) wird zurückgewiesen.
Die Auslagen des Betroffenen werden, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, dem Antragssteller auferlegt.
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