Landgericht Dortmund, 2012-06-06, 64 StVK 37/12

64 StVK 37/12Kantonsgericht06.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 64 StVK 37/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-06

Aktenzeichen: 64 StVK 37/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0606.64STVK37.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 64. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag des Verurteilten gerichtet auf Gestattung des Erwerbs von

Entlassungskleidung bei den Versandhandelsunternehmen „U

wird auf Kosten des Verurteilten zurückgewiesen.

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