Landgericht Dortmund, 2012-06-20, 2 O 457/09

2 O 457/09Kantonsgericht20.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 O 457/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-20

Aktenzeichen: 2 O 457/09

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0620.2O457.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.518,25 € (i.W.: neuntausendfünfhundertachtzehn 25/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 775,64 € (i.W.: siebenhundertfünfundsiebzig 64/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2009 als Nebenforderung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 9.689,75 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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