11 S 90/12•Landgericht Dortmund, 2012-06-25, 11 S 90/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 11 S 90/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-06-25
Aktenzeichen: 11 S 90/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0625.11S90.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11.Zivilkammer
Tenor
Die Kammer weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Beschlusses, zu den vorstehenden Hinweisen Stellung zu nehmen.
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