Landgericht Dortmund, 2012-06-25, 11 S 90/12

11 S 90/12Kantonsgericht25.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 11 S 90/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-06-25

Aktenzeichen: 11 S 90/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0625.11S90.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11.Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist die Par­tei­en da­rauf hin, dass be­ab­sich­tigt ist, die Be­ru­fung gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zu­rück­zu­wei­sen, da sie kei­ne Aus­sicht auf Er­folg hat.

Der Berufungsklägerin wird Ge­le­gen­heit ge­ge­ben, binnen zwei Wochen nach Zu­gang die­ses Be­schlus­ses, zu den vor­stehen­den Hin­wei­sen Stel­lung zu neh­men.

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