2 O 452/11•Landgericht Dortmund, 2012-07-04, 2 O 452/11
Landgericht Dortmund, 2012-07-04, 2 O 452/11
2 O 452/11Kantonsgericht04.07.2012
Regest
Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 2 O 452/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-04
Aktenzeichen: 2 O 452/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0704.2O452.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Leitsätze
Eine Überschwemmung i.S.v. § 3 BEW ist nicht gegeben, wenn sich Schneemassen auf dem Dach sammeln und sodann eindringendes Tauwasser Schäden in dem Gebäude verursacht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 4 H 6/11 Amtsgericht Castrop-Rauxel – werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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