Landgericht Dortmund, 2012-07-20, 17 S 55/12

17 S 55/12Kantonsgericht20.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 17 S 55/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-20

Aktenzeichen: 17 S 55/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0720.17S55.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilabteilung

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.01.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lüdenscheid abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus dem Urteil durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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