1 S 49/11•Landgericht Dortmund, 2012-08-14, 1 S 49/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 1 S 49/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-14
Aktenzeichen: 1 S 49/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0814.1S49.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund zum Aktenzeichen 436 C 6035/10 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97,94 € zzgl. 19 % UmSt nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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