Landgericht Dortmund, 2012-08-14, 1 S 49/11

1 S 49/11Kantonsgericht14.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 1 S 49/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-14

Aktenzeichen: 1 S 49/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0814.1S49.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.11.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund zum Aktenzeichen 436 C 6035/10 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97,94 € zzgl. 19 % UmSt nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.