Landgericht Dortmund, 2012-08-16, 2 S 18/12

2 S 18/12Kantonsgericht16.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 2 S 18/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-16

Aktenzeichen: 2 S 18/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0816.2S18.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt nach einem Streitwert von 2.530,40 € der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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