Landgericht Dortmund, 2012-08-21, 3 O 72/12

3 O 72/12Kantonsgericht21.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 3 O 72/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-21

Aktenzeichen: 3 O 72/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0821.3O72.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

1.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.293,69 € (i.W.: zweitausendzweihundertdreiundneunzig 69/100 Euro) zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 3.250,32 € tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.

3.

Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.