3 O 72/12•Landgericht Dortmund, 2012-08-21, 3 O 72/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 3 O 72/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-21
Aktenzeichen: 3 O 72/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0821.3O72.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.293,69 € (i.W.: zweitausendzweihundertdreiundneunzig 69/100 Euro) zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 3.250,32 € tragen die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 %.
3.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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