38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12•Landgericht Dortmund, 2012-09-06, 38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12
Landgericht Dortmund, 2012-09-06, 38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12
38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12Kantonsgericht06.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-06
Aktenzeichen: 38 Ns - 103 Js 785/11 - 72/12
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0906.38NS103JS785.11.7.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 38. kleine Strafkammer
Tenor
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen.
Er trägt (auch) die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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