21 O 323/10•Landgericht Dortmund, 2012-09-11, 21 O 323/10
Landgericht Dortmund, 2012-09-11, 21 O 323/10
21 O 323/10Kantonsgericht11.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Dortmund — 21 O 323/10 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-11
Aktenzeichen: 21 O 323/10
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0911.21O323.10.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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