Landgericht Dortmund, 2012-09-11, 21 O 323/10

21 O 323/10Kantonsgericht11.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 21 O 323/10 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-11

Aktenzeichen: 21 O 323/10

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0911.21O323.10.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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