Landgericht Dortmund, 2012-09-17, 7 O 353/11

7 O 353/11Kantonsgericht17.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 7 O 353/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-17

Aktenzeichen: 7 O 353/11

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0917.7O353.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Berichtigung folgenden Grundbuchs dahin zu bewilligen, dass Alleineigentümer der im Grundbuch von G beim Amtsgerichts Unna, Blatt #### im Bestandsverzeichnis zu laufende Nr. 1 verzeichneten Miteigentumsanteile des dortigen Grundstücks der Herr L, geboren am 00.00.0000, ist.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

3.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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