Landgericht Dortmund, 2012-09-21, 45 Ns - 206 Js 2293/11 - 173/12

45 Ns - 206 Js 2293/11 - 173/12Kantonsgericht21.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Dortmund — 45 Ns - 206 Js 2293/11 - 173/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-21

Aktenzeichen: 45 Ns - 206 Js 2293/11 - 173/12

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2012:0921.45NS206JS2293.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. kleine Strafkammer

Tenor

Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Einziehung des Führerscheins und die Sperrfrist entfallen.

Stattdessen wird dem Angeklagten für die Dauer von 2 Monaten

verboten Kraftfahrzeuge jeder Art im Straßenverkehr zu führen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.

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